Eigentum am Leasingfahrzeug
Eigentum am Leasingfahrzeug
Das Eigentum am Leasingfahrzeug liegt bei der Leasingbank, die es aktiviert und abschreibt. Der Leasingnehmer des Fahrzeugs kann die Leasingraten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen, sofern es ein Firmenleasing ist. Die Leasingübernahme erfüllt die gleichen Voraussetzungen. Der Leasingnehmer ist auch nach der Übernahme eines bestehenden Pkw-Leasingvertrags Besitzer des Leasingfahrzeugs.